Arbeiten an Ihrem Sexualkonzept
„In der Bundesverfassung heisst es: Das Recht auf Sexualität untersteht dem Grundrecht der persönlichen Freiheit. Menschen mit einer Behinderung/Beeinträchtigung haben demnach das Recht, ihre Gefühle, ihre Sinnlichkeit und ihre Sexualität zu leben“
Umfang
Als Wohn- und/oder Arbeitsgemeinschaft wünschen Sie sich Unterstützung bei Arbeiten an Ihrem Sexualkonzept unter Einbezug von entsprechenden Experten aus Sexualbegleitung, Berufsbeistandschaft, KESB, Dozenten HSL
Ziel
Die innere Haltung Ihrer Institution zur Sexualität formulieren und deren Umsetzung im Heimalltag ermöglichen.
Kontakt
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